Klassenvorschriften Vorschlag

Info über vorgenommene und beabsichtigte KV Regeländerungen

Nachfolgend der Text der neuen Klassenvorschriften hinsichtlich der bei der letzten Jahreshauptversammlung besprochenen und befürworteten Änderungen beim Großsegel, Regel 17.2.1 und 2.5. Der DSV hat dem entsprochen, die Segelmacher sind informiert, das Ganze gilt jetzt ab 1. April.

Weiterhin wurden einige redaktionelle Änderungen durchgeführt, siehe untenstehend Regel 6.2 und folgende.

Die Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich beabsichtigter Fockfalltalje und neuer Ruderblattform mit geringerem Anstellwinkel wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Es ist zu erwarten, dass demnächst Testboote mit dem neuen Ruderblatt bei Regatten erscheinen werden, eine Teilnahme bei Meisterschaften ist allerdings ausgeschlossen - siehe Regel 1.4. Anläßlich der IPA-Sitzung am 25. Februar wurde dann auch nochmal das Thema Fockfalltalje direkt aufgenommen und ausdiskutiert. Einstimmig war man der Meinung, dass die bislang gemachten Erfahrungen von zwei gute und erfahrenen österreichischen Seglern und einigen deutschen Jugendlichen mit Vereinsbooten eigentlich ausreichen, um für die Saison 2013 eine Regeländerung zu beabsichtigen. Das heißt also, dass schon anläßlich der kommenden Jahreshauptversammlung Müritz ein entsprechender Antrag von uns gemäß KV Regel 1.3 vorliegen sollte, der in etwa so lautet: Regel 15.10 Stehendes/Laufendes Gut Eine Fockspanntalje ist erlaubt, die Ausführung ist freigestellt. Denkt mal darüber nach - ich selbst werde rechtzeitig hierzu auch noch ausführlicher Stellung nehmen.

Ein zweiter Diskussionspunkt endete ebenfalls mit einem einstimmigen positivem Votum. Bislang sind gemäß Regel 18. lediglich elektronische Zeitnehmer/Stoppuhren während einer Wettfahrt erlaubt. Die Entwicklung läßt sich jedoch nicht aufhalten, es gibt jetzt praktische digitale Kompasse, wir sollten uns da nicht sperren, allerdings keine Taktikfunktion zulassen. Aus diesem Grund schlagen wir zur Versammlung eine Abstimmung über folgenden Regeländerungsantrag vor: Regel 18. Ausrüstung Mit Ausnahme von Zeitnehmern und digitalen Kompassen ohne Taktikfunktion sind elektronische Geräte während einer Wettfahrt verboten.

Bei der Jahreshauptversammmlung wurde auch über das Thema Nummernanordnung im Großsegel gemäß Wettfahrtregeln RRS Anhang G.1.3a gesprochen, da einige Segelmachereien sich nicht ganz an diese Regel gehalten hatten. Die Regel besagt, dass vom Kopfpunkt ein Kreisbogen von 60 % der Länge des Achterlieks geschlagen wird und sich alles nach Möglichkeit innerhalb des Bogens ( von ca. 3230 mm) befinden muß. Dieses gilt auch weiterhin, denn laut DSV sind evtl. beabsichtigte Abweichungen von den Wettfahrtregeln nicht möglich. Auch hierüber wurden die in Frage kommenden Segelmachereien informiert.

Es ist beabsichtigt, die neuen Klassenvorschriften so schnell wie möglich ins Netz zu stellen.

Helmut Loos/Technischer Obmann

 

PIRAT

Regel 17.2.1, Großsegel, schreibe neu:

(i) Das Segel darf nur innerhalb der Vermessungsmarken gefahren werden, Vorliek und Baumliek werden eingezogen. Das Liektau am Unterliek des Großsegels darf maximal 50mm vor dem Schnittpunkt zum Achterliek enden. Die Anbringung eines Göhlrutschers im Bereich des Schothornes ist gestattet.

Diese Regel gilt für alle nach dem 1.4.2012 vermessenen Segel.

(ii) Die Oberkante des Großbaumes darf sich in rechtwinkliger Stellung zum Mast nicht unterhalb der oberen kante der Meßmarke I befinden.

Regel 17.2.5, Großsegel, schreibe neu:

Die Breite des Kopfes einschließlich Liektau beträgt max. 140mm. Ein Kopfbrett ist erlaubt.

Regel 6.2. ändere „Anhang H“ in „Anhang G“

Regel 17.1 ändere „amtlichen“ in „zugelassenen“ Vermesser

Regel 17.2.4. (v) streiche „und ab 1.4.2011 für alle Segel“

Streiche vor Regel 19: „Ergänzende Vorschriften für Klassenwettfahrten“

Regel 19: schreibe neu: Wettfahrtregeln (WR) „Klassenwettfahrten werden, bis auf o.a. Ausnahmen, nach den jeweils gültigen WR der ISAF ausgetragen“.

Regel 20.3 ersetze „Regatta“ durch „Wettfahrt“

Letzter Satz KV: ersetze „Bauvorschriften“ durch „Klassenvorschriften“

Verlängerung der Ausnahmegenehmigung wurde erteilt.

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