03. Hersteller / Baulizenzen
3.1 Boote der Piraten-Klasse dürfen nur durch Hersteller gebaut werden, die hierfür vom DSV (Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg) lizensiert sind. Eigenbau ist ohne Lizenz erlaubt. Als Eigenbauer gelten die Personen, die nicht mehr als ein Boot im Jahr ausschließlich für ihren Eigenbedarf bauen.
3.2 Baulizenzen müssen beim DSV beantragt werden. Bei ausländischen Werften muß dieser Antrag durch den jeweiligen nationalen Verband befürwortet werden.
3.3 Die Baulizenzgebühr muß vom Hersteller für jedes gebaute Boot an den DSV gezahlt werden, gleichgültig, ob dieses Boot später vermessen oder registriert wird.
3.4 Der Hersteller ist verpflichtet, die Boote der Piraten-Klasse in Übereinstimmung mit den gültigen Regeln zu bauen.
3.5 Der Hersteller ist verpflichtet, unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung alle nachweislich beim Bau entstandenen Regelwidrigkeiten auf eigene Kosten zu beseitigen.




