04. Registrierung / Meßbrief
4.1 An Klassenwettfahrten dürfen nur solche Boote teilnehmen, für die ein gültiger, vom nationalen Verband abgestempelter und auf den Namen des Eigners ausgestellter Meßbrief vorliegt.
4.2 Der Meßbrief wird vom DSV aufgrund eines von einem anerkannten Vermesser ausgefüllten Vermessungsformblattes erstellt; Blanko-Formblätter sind in der DSV-Geschäftsstelle erhältlich.
4.3 Mit dem Meßbrief erhält der Eigner eine Vermessungsplakette, die deutlich sichtbar am Spiegel des Bootes anzubringen ist. Diese Plakette kennzeichnet das Boot als ordnungsgemäß vermessen.
4.4 Der Meßbrief wird ungültig durch
(a) Eignerwechsel: In diesem Fall muß der Meßbrief beim DSV eingereicht werden, zusammen mit einer Erklärung des Voreigners, dass am Boot keine Veränderungen vorgenommen wurden, die gegen die Klassenbestimmungen verstoßen.
(b) Änderungen am Rumpf, Rigg oder Segel. Hierzu ist eine Nachvermessung durch einen DSV-Vermesser notwendig.
4.5 Regel 4 kann ersetzt werden durch entsprechende Vorschriften anderer nationaler Verbände.




