07. Bauverfahren
7.1 Jedes Boot muß in genauer Übereinstimmung mit den Zeichnungen und diesen Bauvorschriften gebaut werden. Alle zugelassenen Abweichungen und freigestellten Ausführungen sind besonders aufgeführt.
7.2 Als Baumaterialien sind zugelassen: Vollholz, Sperrholz mit GL- oder vergleichbarem Gütesiegel, glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) und Sandwich. Kevlar und Kohlefaser sind verboten.
7.3 Das nachfolgende Baubesteck ist für Holz- und Sperrholzbauteile vorgeschrieben
7.3.1 Alle Abmessungen, Querschnitte und Stückzahlen sind Mindestmaße. Alle Entfernungen und Abstände der Bauteile sind Höchstmaße. .
7.3.2 Für Kiel, Vorsteven, Vorstevenknie, Spiegel, Mastspur, Spanten, Bodenwrangen, Kimmweger und Deckweger ist die Holzart über 560 kg/m3 freigestellt. Die Maße sind den Zeichnungen zu entnehmen.
Bei lamelliertem Steven kann das Stevenknie entfallen.
7.3.3 Decksbalken, Deckstringer: Holzart freigestellt, Maße nach Zeichnung
7.3.4 Außenhaut und Deck (Mindeststärken):
(I) Holzart unter 560 kg/m3 10 mm
(II) Holzart über 560 kg/m3 9 mm
(III) Sperholz Rumpf 8 mm / Deck 6 mm
(IV) GFK Rumpf 4,5 mm / Deck 4 mm
(V) Sandwich GFK-Außen- und Innenlaminat / zusammen 3,5 mm / Sandwich-Material 2,5 mm
Als Sandwich-Baumaterial für Rumpf und Deck ist nur zugelassen: Glasfaser, Polyesterharze, geschlossenzelliger Schaum mit einem Gewicht von mind. 80 kg/m3 sowie Hirnholz Balsa. Die Materialstärken sowie Art der Materialien müssen über die gesamte Schiffslänge des Rumpfes bzw. des Decks in gleicher Stärke und Art verlaufen, mit Ausnahme einer Breite von 60mm beiderseitig von der Kimm sowie der ideellen Kielbreite.
Es darf kein Versuch unternommen werden, etwa durch verschiedene Rumpf- oder Deckstärken, durch die Verwendung verschiedener Materialien oder Bauverfahren,verschieden starker Glasmatten oder Sättigungsgrade, Gewicht in der Mitte des Rumpfes zu konzentrieren. Bei Verdacht, daß diese Regel gebrochen wurde, können auf Veranlassung des nat. Verbandes, der Klassenvereinigung oder des Vermessers Probelöcher in ausreichender Zahl (aber nicht mehr als 10) über die Schiffslänge verteilt, gebohrt werden, um die Einhaltung dieser Regel zu überprüfen.
7.3.5 Schwertkasten (Mindeststärken):
(II) Schwertkastensteifen an jeder Bodenwrange, Abmessungen nach Zeichnung
7.3.6 Fußboden (Mindeststärken):
Sperrholz 8 mm
7.4 Das unter Regel 11 festgelegte Gewicht und die Schwerpunktlage ist durch das Baubesteck für Vollholzausführungen bestimmt und gewährleistet. Bei der Bauausführung nach Sperrholz und Kunststoff sind diese Forderungen ebenfalls einzuhalten und nachzuweisen, um für alle Bauausführungen zu Regatten die gleichen Bedingungen sicherzustellen.
7.5 Es ist die größte Sorgfalt anzuwenden, um sicherzustellen, dass alle Boote in Form und Bauausführung gleich sind. Abweichungen der Maße und Abmessungen der Bauteile über oder unter die vorgeschriebenen zulässigen Abweichungen hinaus, die nur für unvermeidliche geringfügige Bauungenauigkeiten gedacht sind, werden auf keinen Fall zugelassen. Verstärkungen dürfen nicht ungewöhnlich schwer sein (als Anhalt gelten die Holzbauzeichnungen). Es ist verboten, mittels ungewöhnlicher Verstärkungen Gewicht zu konzentrieren bzw. Untergewicht auszugleichen. Im Zweifelsfall ist der TA des DSV zu befragen.
7.6 Die Spantflächen müssen gerade sein. Lediglich vor Spant 10 ist eine leichte Abweichung von der Geraden von max. 2 mm erlaubt.
7.7 Der Raum unter den Seitendecks und dem Vorund Achterdeck, sowie dem Cockpitboden darf als Auftriebskammer ausgebaut werden.
7.8 Scheuerleiste: Gummi, GFK, Holzart über 560 kg/m3 freigestellt.
7.9 Die Kimm darf nur mit einem Radius von höchstens 8 mm abgerundet werden.
7.10.0 Spantenlose Sperrholzbauweise gemäß Blatt 2a ist zulässig.
7.11.0 Es muß ein Wellenbrecher vorhanden sein. Die Höhe muß in der Mitte mindestens 50 mm betragen, die Schenkellänge an Deck gemessen muß mindestens 700 mm betragen.
7.12.0 Zwei durch Klappen verschließbare Lenzöffnungen von je 120 cm2 im Spiegel sind erlaubt. Die Öffnungen oder hervorragende Klappen müssen mind. 10 mm von der Außenkante Rumpf entfernt sein. Die Klappen dürfen nicht nach unten öffnen.




