08. Rumpfvermessung
8.1 Rumpf
8.1.1 Vor Beginn der Vermessung muss die waagerechte Lage des Bootes in Längs- und Querschiffsrichtung überprüft werden. Die in 8.1.2 (II) definierte Basislinie bestimmt die waagerechte Lage des Bootes in Längsschiffslinie.
8.1.2 Der Vermessungsursprungspunkt ist die gedachte Fläche "0", die den Schnittpunkt Unterkante Kiel/ Achterkante Spiegel senkrecht zur Basis und rechtwinklig zur Mitschiffslinie berührt.
(I) An den Vermessungspanten werden der Kielsprung und die Formtreue mittels der unter 8.1.5 angegebenen Maße überprüft. Alle Messungen erfolgen über Außenkante Außenhaut.
(II) Die Basislinie wird festgelegt durch die Maße H 0
(Basis bis Unterkante Kiel am Spiegel) und H 10
(Basis bis Unterkante Kiel an Spant 10)
8.1.3 Länge des Bootskörpers über Alles: LA 5000mm ± 15mm
(I) Ein nicht zu vermessender Stevenbeschlag von höchstens 10mm Dicke ist erlaubt.
(II) Klebekanten für GFK-Bauten werden nicht berücksichtigt.
8.1.4 Größte Breite über Außenkante Außenhaut: BMAX 1610mm ± 20mm
(I) Größte Höhe der Scheuerleiste: max. 30mm
(II) Größte Breite der Scheuerleiste einschließlich Klebekanten: max. 12mm
8.1.5Vermessung an den Spanten
| Spanten- abstände von der Fläche |
Kiel bis Basis | Ideelle Kielbreite | max. Breite Kielab- rundung |
Schan-deck Basis | Kimmhöhen über Basis | Kimmbreiten | Breiten über Deck | |
| "O" | "H" | "K 1" | "K 2" | "HD" | "HK" | "BK" | "B" | |
| 0 | 0 | 245 ± 0 | 20 ± 5 | 50 | 600 ± 20 | 325 ± 5 | 750 ± 10 | 866 ± 10 |
| 1 | 430 | 173 ± 5 | 42 ± 5 | 65 | 288 ± 5 | |||
| 3 | 1290 | 70 ± 5 | 62 ± 5 | 85 | 579 ± 10 | 244 ± 5 | 1335 ± 10 | 1480 ± 10 |
| 6 | 2580 | 35 ± 5 | 76 ± 5 | 95 | 600 ± 10 | 236 ± 5 | 1375 ± 10 | 1570 ± 10 |
| 9 | 3870 | 112 ± 5 | 58 ± 5 | 80 | 654 ± 10 | 305 ± 5 | 786 ± 10 | 1018 ± 10 |
| 10 | 4300 | 158 ± 0 | 40 ± 5 | 55 | ||||
| 11 | 4730 | 217 ± 5 |
8.1.6 Die Form des Stevens ist mit einer offiziellen DSV-Schablone zu kontrollieren. Die Unterkante der Schablone wird an Spant 10 angelegt. Der Spalt zwischen Steven und Schablone darf nicht größer sein als 20mm (= Toleranz am Stevenkopf ± 20mm.)
8.1.7 Schwertbolzen/Schwertschlitz
(I) Mitte Schwertbolzen vor Spant 6 LSB 370mm ± 10mm
(II) Mitte Schwertbolzen bis Basis HSB 125mm ± 10mm
(III) Breite des Schwertkastenschlitzes BSK max. 15mm
8.2 Deck und Cockpit
8.2.1 Länge des Achterdecks: LDA 860mm ± 20mm
8.2.2 Von Fläche "0" bis Mitte Püttingeisen: LW 3100mm ± 20mm
Abstand Mitte Püttingeisen von Schandeckslinie: max. 35mm
8.2.3 Fläche "0" bis Vorkante Mastausschnitt: LM 3440mm ± 10mm
8.2.4 Fläche "0" bis Schnittpunkt Mitte Fockvorliek/Deck: LVS 4740mm ± 5mm
Abstand Deck bis Mitte Befestigungsloch: max. 20mm
8.2.5 Fläche "0" bis Hinterkante Vordeck: LDV 3350mm ± 20mm
8.2.6 Seitendecksbreiten
(I) Breite der Seitendecks bei Spant 3: BD3 220mm + 25mm/ Ð 10mm
(II) Breite der Seitendecks bei Spant 6: BD6 250mm + 25mm/ Ð 10mm
(III) Breite der Seitendecks querab von LDV: BDV 300mm + 25mm/ Ð 10mm
(IV) Die größte Decksbreite muss an einem Punkt erreicht sein, der höchstens 30mm unter Schandeck liegt. Kein Teil eines eingebauten Seitentanks darf weiter in das Cockpit hineinragen, ausgenommen eine maximale Abrundung von 30mm zum Fußboden.
(V) Die Oberseite des Seitendecks muß gerade sein bis zu einem Punkt, der höchstens 80mm von der Innenkante des Decks entfernt liegt. Zwischen diesem Punkt und dem nach (IV) definierten Punkt ist die Bauausführung des Decks freigestellt.
(VI) Die Balkenbucht an Hinterkante Vordeck darf max. 60mm betragen.
(VII) Abrupte Vertiefungen in den Decksflächen sind nicht erlaubt. Durchbrüche sind nur für die Durchführung von Tauwerk erlaubt. In den Auftriebstanks dürfen keine Decksdurchbrüche vorhanden sein.
(VIII) Innenkante Deck Die Innenkante des Decks muß zwischen "LDV" und "LDA" an jeder Stelle durchgehend konvex verlaufen.
8.2.7 Fußboden
(I) Länge des Fußbodens: LF min. 2500mm
(II) Breite des Fußbodens einschl. Remmleiste an Vorkante Cockpit: BFV min. 610mm
(III) desgl. an Hinterkante Schwertkasten: BFM min. 1080mm
(IV) desgl. an Achterkante Cockpit: BFA min. 800mm
(V) Höhe des Fußbodens unter Schandeck an Spant 3: HF3 305mm ± 40mm
(VI) Höhe des Fußbodens unter Schandeck an Spant 6: HF6 355mm ± 40mm
(VII) Höhe des Fußbodens unter Schandeck an Vorderkante Cockpit: HFV 355mm ± 40mm
8.2.8 Schwertkasten
Höhe des Schwertkastens einschl. Deckbrett über Unterkante Kiel an Spant 6: HSK min. 500mm, Dichtungslippen sind nicht erlaubt. Die Schwertkastenseiten dürfen im Bereich des Schwertbolzens eine Verstärkung aus Material mit einem spezifischen Gewicht nicht schwerer als Stahl von max. 150x100mm aufweisen, Gewicht beider Platten max. 750g.
8.3 Auftrieb
Auftriebskörper für Holzbauweise (min. 250l), für Kunststoffbauweise (min. 400l), für Kunststoffrumpf mit Holzdeck (min. 350l), für Sandwichbauweise (min. 300l) beiderseits unter den Seitendecks bzw. Vor- und Achterschiff sind vorgeschrieben. Die Anbringung muß so erfolgen, dass im vollgelaufenen Zustand das Boot annähernd waagerecht schwimmt. Der Auftrieb muß aus geschlossenzelligem Schaumstoff oder luftgefüllten Auftriebskörpern in entsprechender Größe bestehen.
8.4 Querschotten: Der Raum unter dem Vor- und dem Achterdeck darf durch Querschotten geschlossen sein.
In beiden Schotten muss mindestens eine Inspektionsluke vorhanden sein.
Abstand - Achterschott vom '0' Punkt: 860mm±20mm Abstand - Vorpiekschott vom '0' Punkt: . 3350mm + 450mm – 250mm Das Achterschott muß senkrecht ± 5mm stehen. Beide Schotten müssen sich unter dem jeweiligen Deck befinden.





