09. Schwert
9.1 Das Schwert muss aus 5mm Schiffbaustahl oder legiertem Stahl gefertigt sein. Bei Kunststoffbeschichtung oder Anstrich darf die durch Beschichtung verursachte Gesamtstärke von max. 6mm nicht überschritten werden. Es muss um einen (nach 8.1.7) an vorgeschriebener Stelle angebrachten, fest eingebauten Bolzen drehbar angeordnet sein. Der Schwertbolzen von ø 12 ± 2mm muss durch die Schwertkastenseiten durchgeführt werden.
9.2 Die Form des Schwertes ist nach Vermessungsplan auszuführen.
9.3 Stopperbolzen: ø min. 10mm Abstand zwischen VK-Schwert und Innenkante Bolzen: 212mm – 5mm
*Abstand zwischen UK-Schwerthals und UK-Bolzen: max. 25mm min. 15mm
(*Dieses Maß ist gültig für Neuvermessungen ab 1.4.03)





