10. Ruder
10.1 Als Material ist zugelassen: Holz - Kunststoff (max. 20mm), Stahl (4mm), Aluminium (6mm). Bei der Ausführung in Stahl oder Aluminium ist wahlweise ein festes oder ein Senkruder erlaubt.
10.2 Die Form des Ruders einschl. des Kopfes muß dem Vermessungsplan entsprechen.
10.3 Der Knick an Vorkante Ruderblatt muß sich ± 5mm über oder unter der Verlängerung von Unterkante Kiel befinden.
10.4 Der Abstand zwischen Ruderkopf und Spiegel darf höchstens 45mm betragen. Die Differenz der Abstände an Oberkante bzw. Unterkante Ruderkopf darf nicht größer sein als 2mm.
10.5 Ruderbeschläge, Form und Länge der Pinne sindfreigestellt, die Pinne muß jedoch direkt am Ruderkopf angreifen.
10.6 Das Gewicht des kompletten Ruders einschl. der festen Beschläge, Pinne und Ausleger beträgt min. 4kg.
10.7 Jegliche Gewichtskonzentrationen sind verboten.





