16. Beschläge
16.1 Die Ausführung der erlaubten Beschläge ist freigestellt, soweit diese Vorschrift nichts anderes aussagt.
16.2 Ein Sicherungsbeschlag gegen Herausfallen des Ruders ist vorgeschrieben.
16.3 Klappwantenspanner, "Bierkästen", Vorsegelstrecker, Rollfockvorrichtung und verstellbarer Mastfußbeschlag sind verboten.
16.4 Fockholepunkte müssen sich innerhalb der Decksflächen befinden. Fockschotführung innerhalb des Cockpits, auch durch Barberholer, ist verboten. Als Vermessungspunkt für die Führung gilt die innere Anlagefläche der Fockleitöse. Die obere Anlagefläche der Öse darf in der jeweiligen Spantebene eine Höhe von 100mm über Schandeck nicht überschreiten.
16.5 Mechanische oder hydraulische Niederholerkonstruktionen, die in der Lage sind, Druck aufzunehmen, sind verboten.
16.6 Ein Reitbalken ist erlaubt, Ausführung und Material ist freigestellt.




