18. Ausrüstung
Mit Ausnahme von Zeitnehmern sind elektronische Geräte während einer Wettfahrt verboten.
Folgende Ausrüstung muß bei Wettfahrten an Bord vorhanden sein:
- 1 Anker (min. 5 kg) muss an Bord geführt werden, wenn die Ausschreibung dieses vorschreibt.
- 1 schwimmfähige Trosse von 15m Länge und 8mm Durchmesser
- 2 Rettungswesten
- Ößfaß oder eine Lenzpumpe
- 1 Paddel
- Eine Vorrichtung, welche in durchgekentertem Zustand sicherstellen kann, daß die untere Schwertecke min. 100mm Abstand außerhalb vom Rumpf hat.




